Betreuungsweisungen

 

Betreuungsweisungen gehören nach § 10 des Jugendgerichtsgesetzes zu den pädagogischen Weisungen, die ein Jugendrichter verhängen kann, wenn er bei der betreffenden Person einen erzieherrischen Bedarf, oder besser, allgemein einen Hilfebedarf bei der Bewältigung des Alltags festgestellt hat. Die Person wird dann dazu verpflichtet, sich der Weisung eines Betreuungshelfers zu unterstellen.

 

Bei Chance finden die Betreuungsweisungen in Rahmen sozialer Gruppenangebote statt.

 

Einen bewährten konzeptionellen Schwerpunkt im Rahmen der Betreuungsweisungen bildet die Verwendung erlebnispädagogischer Medien in den unterschiedlichen Gruppen.

 

Wir bieten Erfahrungsräume fern von alltäglichen Nöten, in denen die Jugendlichen und die Mitarbeiter gleichermaßen als Mitglieder der Gruppe und als Individuen gefordert sind.

Die Medien Kanu- und Klettersport sowie Fahrrad- und Motorrad- Trial vermitteln über die sportliche Betätigung im Team Gruppengefühl und gemeinsame Ziele.

Jeder Teilnehmer erfährt gleichsam seine eigenen Fähigkeiten und Grenzen als auch die unterstützende und leistungsfördernde Wirkung der Gruppe.

Sowohl die pädagogischen Mitarbeiter als auch die Fachanleiter sind für die Jugendlichen Vorbild und Ansprechpartner zugleich.

Die Holzgruppe und die Eltern - Kind Gruppe bilden den Ausgleich zu den sportlich orientierten Angeboten. Hier entsteht das Gruppengefühl ebenfalls über die gemeinsamen Aktivitäten. Bei der Eltern - Kind Gruppe steht neben den allgemeinen Betreuungsthemen die Familien- und Erziehungssituation der jungen Eltern sowie der alltersgemäße Entwicklungsstand der Kinder im Vordergrund.

Die regelmäßig gemeinsam verbrachte Zeit mit einer sinnvollen und anspruchsvollen Beschäftigung führt in der Regel zügig zu einer vertrauensvollen und entspannten Atmosphäre.

Im Rahmen informeller Situationen in Pausen, bei der Anfahrt zum Übungsgelände und auch innerhalb der Betreuungsweisungsseminare fällt es den Jugendlichen leichter über ihre Bedürfnisse und Schwierigkeiten zu reden.

Über diesen Zugang erschließen sich den Pädagogen die Bereiche, innerhalb derer die jeweiligen Einzelfallhilfen ansetzen können.

 

Die Gruppen treffen sich ein mal pro Woche für vier Stunden. Die Teilnahme an den Gruppentreffen sind verpflichtend. Die Dauer der Teilnahme wird vom Richter im Urteil festgelegt und beträgt in der Regel 6 Monate.